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Vernetzte Pflegeberatung

Seit dem 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen (§ 7a SGB XI). Diese erweiterte Pflegeberatung zielt darauf ab, den Pflegebedürftigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zukommen zu lassen und auf die dazu erforderlichen Maßnahmen hinzuwirken. Der GKV-Spitzenverband hat dazu Empfehlungen zur Anzahl und Qualifkation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beschlossen und  mit Beschluss vom 22. Mai 2018 aktualisiert. Eine Aktualisierung des Wissens der Beraterinnen und Berater im Rahmen von Fortbildungen ist erforderlich.

Beratungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten

Förderung regionaler Netzwerke nach § 45 c Abs.9 SGB XI

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