Wo erfolgt die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag?
Die Anerkennung nimmt die Sozialagentur Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der durch das Land erlassene Pflege-Betreuungs-Verordung des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.02.2017 vor.
Der Antrag ist zu stellen an:
Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Magdeburger Straße 38
06112 Halle/Saale
Telefon: 03 45 6815852
Fax: 03 45 6815803 / 854
E-Mail: post(at)sozag.ms.sachsen-anhalt.de
Antragsunterlagen
Merkblatt
Antrag
Pflege-Betreuungs-Verordnung
Muster Qualitätskonzept
Leistungsbeschreibung
Einhaltung Mindestlohngesetz
Übersicht Ehrenamtlichen
Schulungsnachweis für Ehrenamtliche
Datenbogen
Wer berät zum Anerkennungsverfahren?
Die Agentur – AUiA unterstützt, berät und begleitet öffentliche und private Angebote kostenlos beim Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Die Angebote der Agentur-AUiA sind kostenlos. Beratungsgespräche können telefonisch, per E-Mail oder persönlich erfolgen, auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort.
Weiter Informationen sind im Flyer zu finden.
Kontaktdaten
Agentur-AUiA
Halberstädter Straße 98
39112 Magdeburg
Telefon +49 (0) 391 56807-14
Mobil +49 (0) 1625827902
Mobil +49 (0) 162587907
Fax +49 (0) 391 56807-16
Welche Angebotsformen können anerkannt werden?
Bezüglich der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung und § 3 der Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (PflBetrVO) können folgende Angebote von der Sozialagentur anerkannt werden:
Betreuungsangebote
· Helferinnen- und Helferkreis
· Betreuungsgruppe
· Tagesbetreuung in Privathaushalten
Angebote zur Entlastung von Pflegenden
· Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter
· Angehörigengruppe
Angebote zur Entlastung im Alltag
· Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter
· Haushaltsnahe Dienstleistungen
Antragsunterlagen zur Förderung
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können auf Antrag eine Förderung nach Paragraph 45 c Sozialgesetzbuch XI erhalten.
Wer fördert die Angebote?
Der Antrag ist zu stellen an die
Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Magdeburger Straße 38
06112 Halle Saale
Telefon: 03 45 6815852
Fax: 03 45 6815803 / 854
E-Mail: post(at)sozag.ms.sachsen-anhalt.de
Wer berät zu Förderung?
Die Agentur – AUiA unterstützt, berät und begleitet öffentliche und private Angebote kostenlos bei der Antragsstellung einer Förderung.
Die Angebote der Agentur-AUiA sind kostenlos. Beratungsgespräche können telefonisch, per E-Mail oder persönlich erfolgen, auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort.
Kontaktdaten
Agentur-AUiA
Halberstädter Straße 98
39112 Magdeburg
Telefon +49 (0) 391 56807-14
Fax +49 (0) 391 56807-16
E-Mail Agentur-AUiA(at)liga-fw-lsa.de
Antragsunterlagen
Antrag zur Förderung eines Angebotes, Antrag zur Förderung eines Modellprojektes, Hinweise zur Förderung, Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
Antragsunterlagen zur Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI
Nähere Informationen zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45 c Abs.9 SGB XI finden Sie hier.