Personalbemessung (PeBeM) in der vollstationären Pflege
Regionalkonferenzen zur Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens
Seit dem 01. Juli 2023 gilt für vollstationäre Pflegeeinrichtungen das neue Personalbemessungsverfahren gemäß § 113c Absatz 1 SGB XI. Der Gesetzgeber hat bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte als Obergrenzen vorgesehen. Diese kennzeichnen, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegegraden bei den Pflegesatzverhandlungen vereinbart werden kann. Damit besteht für Einrichtungen der stationären Langzeitpflege die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, insgesamt deutlich mehr Personal festzulegen.
Mit der Einführung des auf wissenschaftlicher Grundlage basierenden neuen Personalbemessungsverfahrens werden grundsätzlich zwei Ziele verfolgt – die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bereich der Langzeitpflege sowie die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner. Um diesen Zielen gerecht zu werden, erfordert die kompetenz- und qualifikationsorientierte Zuordnung der pflegerischen Aufgaben der neuen Personalbemessung eine neue Arbeitsorganisation. Damit ist die Weiterentwicklung der bisherigen Rollen- und Aufgabenverteilung innerhalb der Pflegeeinrichtungen verbunden. Die erfolgreiche Umsetzung der sich bietenden Möglichkeiten des neuen Personalbemessungsverfahrens geht mit einer Organisationsentwicklung jeder einzelnen Einrichtung der stationären Langzeitpflege einher.
Insgesamt haben im Land Sachsen-Anhalt gut 450 stationäre Pflegeeinrichtungen die Chance, das neue Personalbemessungsverfahrens in ihrer Einrichtung zu implementieren. In diesen sind über 25.000 Pflege- und Betreuungskräfte tätig und von der großen Herausforderung einer umfassenden Organisationsentwicklung betroffen.
Um alle Beteiligten auf dem Weg zu unterstützen, hat das Sozialministerium zu drei Regionalkonferenzen eingeladen. Bei diesen stehen neben Informationen zur Organisationsentwicklung, dem wissenschaftlichen Verfahren der Personalbemessung sowie zu Beratung und Fördermöglichkeiten der Austausch „von der Praxis für die Praxis“ im Vordergrund. Unser Dank gilt daher den Referentinnen und Referenten für Ihre jeweiligen Beiträge und Impulse hinsichtlich einer facettenreichen Umsetzung der Organisationsentwicklung im Rahmen der neuen Personalbemessung sowie der Bereitstellung Ihrer entsprechenden Präsentationen!
Das Programm der Regionalkonferenzen sowie die Präsentationen zu den einzelnen Veranstaltungspunkten sind nebenstehend abrufbar.