Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt
Das neue Heimrecht des Landes Sachsen-Anhalt, das WTG LSA will die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen als Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen stärken. Hauptziel des Gesetzes ist der Schutz der Würde sowie der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen. Mit dem Gesetz sind die Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut, die Beschwerdemöglichkeiten unter anderem durch die Einführung eines Beschwerdemanagements verbessert und die Mitwirkung der Betroffenen in ihrer Einrichtung oder Wohnform weiterentwickelt worden.
- Inkrafttreten
- Reformbedarf und Zwecke des Gesetzes
- Aufbau und Struktur des Gesetzes
- Wichtige Neuerungen und Unterschiede zum bisherigen Bundes-Heimgesetz
- Einzelregelungen im Überblick
- Übergangsregelungen und zuständige Behörde
Gesetzestext in der gültigen Fassung (GVBl. LSA 2011, S. 136)
Broschüre Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt
Hinweis: Den zivilrechtlichen Teil des Heimrechts, das sog. Heimvertragsrecht, das ausschließlich das individualrechtliche Rechtsverhältnis zwischen Einrichtungsträger und Bewohnerin oder Bewohner betrifft, hat der Bund im sog. „Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)“ vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2319) geregelt, welches als Bundesgesetz in allen Bundesländern gleichermaßen gilt. Hier finden Sie nähere Informationen.