In Sachsen-Anhalt sind ca. 166.000 Menschen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetz (SGB XI) pflegebedürftig. Zwei von drei werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Angehörige und Nahestehende, übernehmen bei der Versorgung eine zentrale Rolle und leisten wertvolle Arbeit. Die oft jahrelange Rund-um-die-Uhr-Betreuung kann physisch und psychisch stark belasten und zur sozialen Isolation der Pflegenden führen.
Damit Angehörige und Nahestehende dem Alltag und den damit verbundenen Belastungen auf Dauer gewachsen sind, ist es wichtig, Freiräume zu schaffen, welche für die eigene Erholung genutzt werden können. Angebote zur Unterstützung im Alltag können dabei helfen.
Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?
Die Angebote werden von einer Fachkraft organisiert und bieten in der Häuslichkeit oder in Gruppen eine stundenweise Betreuung an. Geschulte ehrenamtliche und / oder hauptamtliche Helfer*innen begleiten dabei individuell, empathisch und respektvoll. Die Angebote sind auf das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen und auf die Entlastung der pflegenden Angehörigen ausgerichtet.
Kostenerstattung
Anspruch auf Kostenerstattung
Die Nutzung der Betreuungs- und Entlastungsangebote kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Anspruch auf diesen haben alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 1, wenn sie in der Häuslichkeit betreut und versorgt werden. Die Kosten, die durch die Inanspruchnahme von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag entstehen, können ohne vorherige Antragsstellung gemäß § 45 b SGB XI von den zuständigen Pflegekassen erstattet werden. Für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen wird als Nachweis eine Rechnung benötigt. Der Leistungsanspruch ist an die Nutzung eines anerkannten Angebotes gebunden und kann nicht als Geldleistung ausgezahlt werden.
Die Angebote zur Unterstützung im Alltag können auch von Personen genutzt werden, die keinen Pflegegrad besitzen. In diesem Fall erfolgt die Finanzierung privat.
Höhe der Kostenerstattung
Die Höhe der Erstattung kann variieren. Der monatliche Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade beträgt 125 Euro, worüber die Nutzung der Angebote zur Unterstützung finanziert werden kann. Der Erstattungsbetrag kann erhöht werden, indem aus den nicht verbrauchten Sachleistungen bis zu maximal 40 Prozent je Monat umgewidmet werden können. Die Umwidmung muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Arten von Angeboten zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige
Betreuungsangebote
Helfer*innenkreis:
Ehrenamtliche suchen Pflegebedürftige in der Häuslichkeit auf, um dort stundenweise die Betreuung zu übernehmen. Das Angebot wird an die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen und dessen Familie angepasst.
Betreuungsgruppe:
Pflegebedürftige mit oder ohne Demenz werden gemeinsam für einen bestimmten Zeitraum betreut. In der Regel besteht für diesen Zeitraum ein festes Rahmenprogramm, wie zum Beispiel gemeinsames Kaffeetrinken, Singen, Freizeitaktivitäten oder jahreszeitbezogene Angebote usw. Die Gruppe wird von einer Fachkraft und geschulten Ehrenamtlichen begleitet.
Tagesbetreuung in Privathaushalten:
Die Betreuung in Privathaushalten wird von Ehrenamtlichen unter der Anleitung einer Fachkraft übernommen.
Angebote zur Entlastung von Pflegenden
Pflegebegleiter*innen:
Für die individuelle Begleitung und Stärkung werden speziell qualifizierte Personen zur Seite gestellt. Sie führen keine Pflegetätigkeiten durch, sondern unterstützen und entlasten in erster Linie durch Gespräche. Sie sind Ansprechpartner*innen für Fragen im Zusammenhang mit der Pflege und helfen Angehörigen, die Fürsorge für sich selbst sowie ihre eigenen Bedürfnisse nicht zu vernachlässigen.
Angehörigengruppen:
Hier finden man die Möglichkeit, sich mit anderen Menschen offen auszutauschen und sich selbst Freiräume zu schaffen.
Angebote zur Entlastung im Alltag
Alltagsbegleiter*innen:
Entlastung im Alltag ist durch eine individuelle Alltagsbegleitung möglich. Die Pflegebedürftigen werden beschäftigt, gefördert und begleitet, sodass Sie Ihre freie Zeit für eigene Aktivitäten nutzen können.
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Für die alltäglichen Notwendigkeiten im Haushalt, wie Reinigung der Wohnung, Einkauf usw. stehen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen passende Angebote zur Unterstützung zur Verfügung.
Übersicht der Angebote zur Unterstützung in Sachsen-Anhalt
Unter folgendem Link finden Sie die Übersicht der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige im Land Sachsen-Anhalt.