Vernetzte Pflegeberatung
Seit dem 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen (§ 7a SGB XI). Diese erweiterte Pflegeberatung zielt darauf ab, den Pflegebedürftigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zukommen zu lassen und auf die dazu erforderlichen Maßnahmen hinzuwirken. Der GKV-Spitzenverband hat dazu Empfehlungen zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beschlossen und mit Beschluss vom 22. Mai 2018 aktualisiert. Ca. 150 Beratungsstellen gibt es in Sachsen-Anhalt
Übersicht zu den Beratungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Es finden Arbeitskreissitzungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten und Erfahrungsaustausche mit Partnern der Region statt.
Nach § 45c Abs. 9 SGB XI können seit dem 1. Januar 2017 finanzielle Mittel der sozialen Pflegeversicherung und (anteilig) der privaten Pflegepflichtversicherung in Höhe von zehn Millionen Euro pro Kalenderjahr für die Förderung regionaler Netzwerke genutzt werden. Je Kreis bzw. kreisfreier Stadt stehen hierfür maximal 25.000 Euro im Jahr zur Verfügung.
Informationen zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs.9 SGB XI