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Ausbildungsvergütung in der Pflegehilfe

Am 12. Juli 2023 trat das Gesetz über die Finanzierung einer Ausbildungsvergütung in der Pflegehilfe in Kraft.

Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern in der Pflegehilfeausbildung, die diese an den anerkannten Berufsfachschulen in Sachsen-​Anhalt und bei einem Träger der praktischen Ausbildung mit Versorgungvertrag in Sachsen-​Anhalt nach der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-​VO) absolvieren, eine Ausbildungsvergütung zu garantieren.

Diese muss der Höhe nach dem Mindestauszubildendenlohn, derzeit 620,00 €, oder den  geltenden tarifrechtlichen Regelungen auf Grund der echten Tarifbindung des Trägers der praktischen Ausbildung entsprechen.

Die Vergütung wird mit dem Schuljahresbeginn 2023/2024 erstmals zum 1. August 2023 gezahlt. Für Ausbildungsjahrgänge, die später beginnen, z.B. 1. September 2023 oder 1. März 2024 gilt dieses Gesetz ebenfalls.

Um die Refinanzierung aus Landesmitteln zu administrieren, enthält das o. g Gesetz eine Ermächtigung für die Landesregierung zur Regelung des Verfahrens durch Verordnung.

Die Verordnung zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Pflegehilfeausbildung trat am 16.09.2023 in Kraft.

Interessierte Schülerinnen und Schüler sollten sich an eine Pflegeschule in ihrer Nähe wenden. Dort werden Sie beraten.

Anträge auf Refinanzierung der Ausbildungsvergütung sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.