Sektorenübergreifender Landespflegeausschuss des Landes Sachsen-Anhalt
Zur Beratung über Fragen der Pflegeversicherung in Sachsen-Anhalt wurde im Jahr 1995 ein Landespflegeausschuss (LPA) gebildet. Der LPA tagt sektorenübergreifend im Sinne des § 8a Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Zur Umsetzung der Pflegeversicherung können durch den Ausschuss einvernehmlich Empfehlungen abgegeben werden.
Das Gremium tagt in der Regel zweimal jährlich in nichtöffentlicher Sitzung unter dem aktuellen Vorsitz von Herrn Ralf Dralle, Vorstand der AOK Sachsen-Anhalt. Zur Vorbereitung der Sitzungen des LPA wurde ein geschäftsführender Ausschuss gebildet.
Derzeit befindet sich der LPA in der 7. Amtsperiode vom 19.11.2021 bis 18.11.2026.
Die Geschäftsstelle des Ausschusses ist beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung im Referat „Pflege- und Heimrecht“ eingerichtet.
Zusammensetzung
Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung über einen Landespflegeausschuss (LPA-VO) vom 29. Juni 2021 setzt sich der sektorenübergreifende LAP aus Vertreterinnen und Vertretern der nachstehenden Institutionen des Landes Sachsen-Anhalt zusammen:
- der Pflege-, Kranken- und Ersatzkassen,
- des Medizinischen Dienstes,
- der Pflegeeinrichtungen (freigemeinnützig, privat und kommunal),
- des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung,
- des Verbandes der privaten Krankenversicherung,
- des Landesverwaltungsamtes (Referat 506 Heimaufsicht),
- der Sozialagentur,
- des Städte- und Gemeindebundes,
- des Landkreistages,
- dem Landesbehindertenbeauftragten,
- der Landesseniorenvertretung,
- des Verbandes der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen,
- der Ärztekammer,
- der Kassenärztlichen Vereinigung,
- der Krankenhausgesellschaft,
- des Landesgremiums nach § 90a SGB V,
- der Gewerkschaften,
- des Behindertenbeirates des Landes,
- des Landespflegerates.
Das Sozialministerium ist ermächtigt, weitere Mitglieder zu berufen, deren Mitwirkung aufgrund ihrer Tätigkeit oder Erfahrung im Pflegebereich wünschenswert ist.
Derzeit gehören dem LPA insgesamt 30 Mitglieder an.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über einen Landespflegeausschuss (LPA-VO) vom 29. Juni 2021
- Veröffentlichung LPA-VO im Gesetz- und Verordnungsblatt (ausgegeben am 6. Juli 2021)
- Geschäftsordnung des Landespflegeausschusses
- Geschäftsordnung des geschäftsführenden Ausschusses