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Wohnen und Teilhabe (Heimrecht)

Wohnen und Teilhabe – Der erste Teil befasst sich mit den heimrechtlichen Grundlagen – Wohn- und Teilhabegesetz (WTG LSA) und den Verordnungen zum WTG LSA.

Im zweiten Teil sind die ambulant betreuten Wohngemeinschaften als Alternative für die stationäre Pflege und Betreuung das Thema. Auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) "Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften" findet man eine Plattform zum Erfahrungsaustausch zu den Qualitätskriterien für ambulant betreute Wohngemeinschaften.

Ausführungen zu den gesetzlichen Regelungen aus dem SGB XI, die die Weiterentwicklung von sog. Alternativen Wohnformen wie z. B. ambulant betreute Wohngruppen unterstützen, schließen sich an. Darüber hinaus werden die Förderprogramme Sachsen-Anhalt MODERN und Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN sowie das KfW-Förderprogramm zum Altersgerechten Umbau erläutert.

Im letzten Teil findet man Informationen zur Arbeit der Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA), ein An-Institut der Hochschule Magdeburg-Stendal am Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen. PiA arbeitet auf dem Gebiet der Wohnraumberatung, Wohnraumanpassung für Sachsen-Anhalt. Das Ministerium fördert in Kooperation mit den Pflegekassen ein Modellprojekt nach § 45c Abs. 1 Nr. 3 SGB XI  - Aufbau regionaler Beratungsstrukturen in Sachsen-Anhalt – Ausbildung von lokalen Wohnberatern durch PiA e.V. gemäß § 45c Abs. 5 SGB XI..