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Wo erfolgt die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag?

Die Anerkennung nimmt die Sozialagentur Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der durch das Land erlassenen Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.05.2023 vor. 

Der Antrag ist zu stellen an: 

Sozialagentur Sachsen-Anhalt 
Geschäftsbereich 6
Magdeburger Straße 38
06112 Halle/Saale 

Telefon: 0345 / 6815-8614 oder
               0345 / 6815-8610
E-Mail: Post-​SOZAG[at]sachsen-​anhalt.de

Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen finden Sie hier auf der Webseite der Sozialagentur.

Welche Angebotsformen können anerkannt werden?

Bezüglich der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung und § 4 der Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (PflBetrVO) können folgende Angebote von der Sozialagentur anerkannt werden:

1. Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen,

2. Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger oder vergleichbar nahestehender Pflegepersonen im häuslichen Bereich,

3. die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen oder Helfer,

4. die Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Personen durch Agenturen,

5. familienentlastende Dienste,

6. Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung und

7. Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag können auch mehrere der vorgenannten Bereiche abgedeckt werden.

Antragsunterlagen zur Förderung

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können auf Antrag eine Förderung nach § 45c Sozialgesetzbuch XI erhalten.

Wer fördert die Angebote?

Der Antrag ist zu stellen an die 

Sozialagentur Sachsen-Anhalt 
Geschäftsbereich 6
Magdeburger Straße 38
06112 Halle/Saale

Telefon: 0345 / 6815-8610 
E-Mail: Post-​SOZAG[at]sachsen-​anhalt.de

Antragsunterlagen

Bitte wenden Sie sich unter den o.a. Kontaktdaten an die Sozialagentur.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung 

Antragsunterlagen zur Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI

Nähere Informationen zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45 c Abs.9 SGB XI finden Sie hier.