Wo erfolgt die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag?
Die Anerkennung nimmt die Sozialagentur Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der durch das Land erlassenen Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.05.2023 vor.
Der Antrag ist zu stellen an:
Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Magdeburger Straße 38
06112 Halle/Saale
Telefon: 03 45 68158552 oder
03 45 68158594
Fax: 03 45 6815803 / 854
E-Mail: post(at)sozag.ms.sachsen-anhalt.de
Antragsunterlagen
Die Antragsunterlagen finden Sie hier auf der Webseite der Sozialagentur.
Welche Angebotsformen können anerkannt werden?
Bezüglich der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung und § 4 der Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (PflBetrVO) können folgende Angebote von der Sozialagentur anerkannt werden:
Betreuungsangebote
· Helferinnen- und Helferkreis
· Betreuungsgruppe
· Tagesbetreuung in Privathaushalten
Angebote zur Entlastung von Pflegenden
· Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter
· Angehörigengruppe
Angebote zur Entlastung im Alltag
· Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter
· Haushaltsnahe Dienstleistungen
Antragsunterlagen zur Förderung
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können auf Antrag eine Förderung nach § 45c Sozialgesetzbuch XI erhalten.
Wer fördert die Angebote?
Der Antrag ist zu stellen an die
Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Magdeburger Straße 38
06112 Halle Saale
Telefon: 03 45 68158552 oder
03 45 68158594
Fax: 03 45 6815803 / 854
E-Mail: post(at)sozag.ms.sachsen-anhalt.de
Antragsunterlagen
Antrag zur Förderung eines Angebotes
Antragsunterlagen zur Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI
Nähere Informationen zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45 c Abs.9 SGB XI finden Sie hier.