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Wo erfolgt die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag?

Die Anerkennung nimmt die Sozialagentur Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der durch das Land erlassenen Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.05.2023 vor. 

Der Antrag ist zu stellen an: 

Sozialagentur Sachsen-Anhalt 
Magdeburger Straße 38
06112 Halle/Saale 
Telefon: 03 45 68158552 oder
              03 45 68158594
Fax: 03 45 6815803 / 854
E-Mail: post(at)sozag.ms.sachsen-anhalt.de

Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen finden Sie hier auf der Webseite der Sozialagentur.

Welche Angebotsformen können anerkannt werden?

Bezüglich der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung und § 4 der Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (PflBetrVO) können folgende Angebote von der Sozialagentur anerkannt werden:

Betreuungsangebote

·         Helferinnen- und Helferkreis
·         Betreuungsgruppe
·         Tagesbetreuung in Privathaushalten

Angebote zur Entlastung von Pflegenden

·         Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter
·         Angehörigengruppe

Angebote zur Entlastung im Alltag

·         Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter
·         Haushaltsnahe Dienstleistungen

Antragsunterlagen zur Förderung

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können auf Antrag eine Förderung nach § 45c Sozialgesetzbuch XI erhalten.

Wer fördert die Angebote?

Der Antrag ist zu stellen an die 

Sozialagentur Sachsen-Anhalt 
Magdeburger Straße 38
06112 Halle Saale 
Telefon: 03 45 68158552 oder
              03 45 68158594
Fax: 03 45 6815803 / 854
E-Mail: post(at)sozag.ms.sachsen-anhalt.de

Antragsunterlagen

Antrag zur Förderung eines Angebotes 

Antrag zur Förderung eines Modellprojektes 

Hinweise zur Förderung 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung 

Antragsunterlagen zur Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI

Nähere Informationen zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45 c Abs.9 SGB XI finden Sie hier.