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Neue Wohnformen

Ambulant betreute Wohnformen

Seniorinnen und Senioren haben den Wunsch, möglichst in ihren eigenen vier Wänden und selbstbestimmt bis ins hohe Alter leben zu können. Befragungen fördern dabei sehr differenzierte Wohnbedürfnisse älterer Menschen zutage. Alternativen zur Versorgung im Heim und zum Leben allein zu Hause werden zunehmend nachgefragt. Eine dieser Alternativen ist die ambulant betreute Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Menschen. Die qualitätsgesicherte Entwicklung solcher Wohnangebote für ältere Menschen mit Pflegebedarf ist eine seniorenpolitische Aufgabe, der sich das Land insbesondere auch bei der Umsetzung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" stellt.

In Sachsen-Anhalt hat die Zahl ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen über die Jahre erheblich zugenommen. Seit Inkrafttreten des Wohn- und Teilhabegesetzes im Jahr 2011 hat sich die Zahl der entstandenen Wohnformen kontinuierlich erhöht. Zählte das Land im Jahr 2011 noch acht nicht selbstorganisierte Wohngemeinschaften (WG) mit 106 Plätzen, waren es 2016 insgesamt 51 WGs mit 494 Plätzen und sind es aktuell 105 WGs mit 1.132 Plätzen (2023). Im Bereich der selbstorganisierten Wohnformen stieg im selben Zeitraum die Zahl der WGs von 16 mit 157 Plätzen (2011) über 50 WGs mit 486 Plätzen (2016) auf aktuell 79 WGs mit 785 Plätzen (2023). Darüber hinaus stehen aktuell 1.503 Plätze in 216 betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung (2023).

Die Initiierung und Begleitung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften erfolgt in Sachsen-Anhalt sehr unterschiedlich. So gehen Impulse sowohl von ambulanten Pflegediensten als auch von Wohnungsgesellschaften und –genossenschaften und von Vereinen aus.

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (WG) leben mindestens drei, jedoch nicht mehr als zwölf pflege- oder betreuungsbedürftige Personen in einer Wohnung oder in einem anderen geeigneten Haus zusammen. Sie werden von einem oder mehreren Pflegediensten betreut.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften können selbst organisiert oder nicht selbstorganisiert sein.

Die Wohngemeinschaft-Mitglieder in einer selbstorganisierten WG

  • schließen mit ihrem Vermieter einen normalen Mietvertrag
  • organisieren selbstbestimmt ihren Alltag und bilden dafür ein Gremium
  • bestimmen selbst über den Einzug neuer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner
  • wählen entweder einzeln oder gemeinsam den/die Pflegedienst(e) aus und bestimmen Art und Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen
  • haben das Hausrecht (Schlüsselgewalt)
  • räumen dem Pflegedienst nur einen Gaststatus ein, ohne Büro und Schlüssel

Eine nicht selbstorganisierte Wohngemeinschaft steht unter der Verantwortung eines Trägers und ist von diesem strukturell abhängig. Das bedeutet:

  • Der Pflegedienst ist zwar Gast in der WG, kann aber von den WG-Mitgliedern nicht "abgewählt" werden.
  • Pflege- und Betreuungsleistungen sind somit nicht frei wählbar.
  • Oft sind Vermieter und Anbieter von Dienstleistungen identisch.

Für selbstorganisierte und nicht selbstorganisierte Wohngemeinschaften gelten nach dem am 09.12.2010 vom Landtag beschlossenen Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WTG LSA)  unterschiedliche gesetzliche Regelungen. So muss eine selbstorganisierte Wohngemeinschaft bei der für Heimrecht zuständigen Aufsichtsbehörde nicht angezeigt werden. Für eine nicht selbstorganisierte besteht hingegen künftig eine Anzeigepflicht. Auch bei baurechtlichen Bestimmungen sind für beide WG-Formen unterschiedliche Regelungen zu beachten.

Die Beratung von Initiativen und Projekten erfolgt in Sachsen-Anhalt durch die für Heimrecht zuständige Behörde im Landesverwaltungsamt. Sie stellt auch im Rahmen ihrer Prüfung fest, ob im Sinne des WTG LSA eine selbstorganisierte oder eine nicht selbstorganisierte vorliegt.

Eine Broschüre (Leitfaden) zu den ambulant betreuten Wohngemeinschaften ist hier einsehbar. Mit dieser Broschüre liegen Informationen über die neuen Wohnformen von der Gründung, Gestaltung und zu den Organisationsformen bis hin zu Kosten und Beratungsangeboten vor.

Beratung:

Landesverwaltungsamt Referat Heimrecht
Region Nord
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg
Tel.: 0391/567-2442
Fax: 0391/567-2353

Landesverwaltungsamt Referat Heimrecht
Region Süd
Maxim-Gorki-Str. 7
06114 Halle/Saale
Tel.: 0345/514-3099
Fax: 0345/514-3186

Die Heimaufsicht ist auch die zuständige Behörde zur Gewährleistung der Qualität in der Pflege  und zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen und neuen Wohnformen entsprechend dem WTG LSA. 

Nähere Informationen für Bewohnerinnen und Bewohner hier..., für Pflegedienste hier...

Weitere Beratungsangebote unter www.pflegeberatung-sachsen-anhalt.de. Die Pflegekassen und die Kommunen bieten eine kostenlose und unabhängige Beratung u.a. zu alternativen Wohnformen an.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale ...   

Die im Rahmen des Bundesmodellprojektes "Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (nicht nur) für Menschen mit Demenz" gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse fließen auf der Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes Sachsen-Anhalt in die Entwicklung von Qualitätsverfahren und –kriterien für ambulant betreute Wohngemeinschaften ein.

Weitere Informationen hierzu finden sie unter Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)
"Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften"