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Sektorenübergreifender Landespflegeausschuss des Landes Sachsen-Anhalt

Zur Beratung über Fragen der Pflegeversicherung in Sachsen-Anhalt wurde im Jahr 1995 ein Landespflegeausschuss (LPA) gebildet. Der LPA tagt zugleich sektorenübergreifend im Sinne des § 8a Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Der Ausschuss kann zur Umsetzung der Pflegeversicherung einvernehmlich Empfehlungen abgeben.

Derzeit befindet sich der LPA in der 7. Amtsperiode vom 19.11.2021 bis 18.11.2026.

Der sektorenübergreifende Landespflegeausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern

  • der Pflegeeinrichtungen (freigemeinnützig, privat und kommunal),
  • der Pflege- und Krankenkassen,
  • des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt,
  • des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.,
  • des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt,
  • des Landkreistages Sachsen-Anhalt,
  • der Landesseniorenvertretung,
  • des Verbandes Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen,
  • der Ärztekammer Sachsen-Anhalt,
  • der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt,
  • der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt;
  • der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft,
  • des Behindertenbeirates des Landes Sachsen-Anhalt,
  • des Landespflegerates Sachsen-Anhalt,
  • des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt - Heimaufsicht,
  • der Sozialagentur Sachsen-Anhalt,
  • des Landesgremiums nach § 90a SGB V
  • des Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
  • sowie dem Behindertenbeauftragten des Landes.

Das Sozialministerium ist ermächtigt, weitere Organisationen und Einzelpersonen in den sektorenübergreifenden Landespflegeausschuss zu berufen, deren Mitwirkung auf Grund ihrer Tätigkeit oder Erfahrung im Bereich Pflege wünschenswert ist. Derzeit gehören dem sektorenübergreifenden Landespflegeausschuss 29 Mitglieder an.

Die Geschäftsstelle des sektorenübergreifenden Landespflegeausschusses ist beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt im Referat „Pflege- und Heimrecht“ eingerichtet.

Der Ausschuss tagt in der Regel zweimal jährlich in nichtöffentlicher Sitzung unter Vorsitz von Herrn Ralf Dralle, Vorstand der AOK Sachsen-Anhalt –  Die Gesundheitskasse.