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Wohn- und Teilhaberecht

Das neue Heimrecht des Landes Sachsen-Anhalt, das WTG LSA will die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen als Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen stärken. Hauptziel des Gesetzes ist der Schutz der Würde sowie der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen. Mit dem Gesetz sind die Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut, die Beschwerdemöglichkeiten unter anderem durch die Einführung eines Beschwerdemanagements verbessert und die Mitwirkung der Betroffenen in ihrer Einrichtung oder Wohnform weiterentwickelt worden.

 

Gesetzestext in der gültigen Fassung (GVBl. LSA 2011, S. 136)

Broschüre Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt

Hinweis: Der zivilrechtliche Teil des Heimrechts, das sog. Heimvertragsrecht, stellt Bundesrecht dar und ist im Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen zu finden.

Verordnungen zum Wohn- und Teilhabegesetz

  • WTG-Mitwirkungsverordnung 
  • WTG-Personalverordnung
  • Mindestbauverordnung
    Es gilt noch die aufgrund des Bundes-Heimgesetzes erlassene Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige –Heimmindestbauverordnung des Bundes bis zum Inkrafttreten einer Mindestbauverordnung zum WTG  LSA. Gegenwärtig befindet sich der Entwurf der Landesverordnung im Abstimmungsverfahren.