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Selbsthilfe

Die Förderung der Selbsthilfe gemäß § 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch erfolgt zum Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren jeweiligen Angehörigen und vergleichbar nahestehender Pflegepersonen zum Ziel gesetzt haben.

Insbesondere durch gegenseitige Unterstützung und Erfahrungsaustausch sollen die Lebensqualität der von ihnen Betreuten verbessert werden und die mit der Pflegesituation verbundene Isolation und gesellschaftliche Ausgrenzung von Menschen mit Demenz durchbrochen werden.

Gefördert werden die originären, auf die Selbsthilfearbeit im Sinne von § 45d SGB XI entfallenden Aufwendungen (z.B. Aufwendungen für Raummiete, Büroausstattung, Medien, Schulungen, Personal- und sonstige Sachkosten).

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die zuständige Behörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Förderung des Landes wird jeweils für ein Kalenderjahr bewilligt. Eine Förderung der Selbsthilfe ist ausgeschlossen, soweit für dieselbe Zweckbestimmung eine Förderung nach § 20h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erfolgt.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Selbsthilfe 

Für die Förderung wenden Sie sich bitte an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt:

Sozialagentur Sachsen-​Anhalt
Geschäftsbereich 6
Magdeburger Str. 38
06112 Halle / Saale

Telefon: 0345 / 6815-8611
Mail: Post-​SOZAG[at]sachsen-​anhalt.de

Die Antragsunterlagen stehen hier zum Download bereit.

Selbsthilfekontaktstellen Pflege im Land Sachsen-Anhalt

Selbsthilfekontaktstellen Pflege sind kompetente und professionelle Beratungseinrichtungen mit hauptamtlichen Mitarbeiter*innen. Das Angebot der Selbsthilfekontaktstellen Pflege richtet sich explizit an pflegende Angehörige.

Einem Engagement pflegender Angehöriger in der Selbsthilfe kommt eine immer größere Bedeutung als Alltagsbewältigungshilfe und als Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe zu. Selbsthilfegruppen stärken Eigenverantwortung und Selbstbestimmung, sie fördern die Entwicklung von Strategien zur Bewältigung der besonderen und stark herausfordernden Problemstellungen in der Pflegesituation, insbesondere bei der Pflege im häuslichen Bereich.

Selbsthilfegruppen wirken gesundheitsfördernd und entlastend durch gegenseitige Hilfe innerhalb der Gruppen und durch nach außen gerichtete Aktivitäten zum Beispiel in Form von Unterstützungsleistungen für Gleichbetroffene. Sie helfen aktiv bei der Bewältigung der Lebenssituation und wirken dem Risikofaktor Isolation und nachhaltender Einsamkeit pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger entgegen.

Die hohen Anforderungen, denen sich pflegende Angehörige schon bei der Gestaltung des täglichen Lebens mit der Pflegetätigkeit, der eigenen Berufstätigkeit, der Familie usw. zu stellen haben, erfordern allerdings eine ganz besondere Unterstützung von Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger durch Selbsthilfekontaktstellen vor allem bei organisatorischen und administrativen Aufgaben.

Die Angebote der Selbsthilfekontaktstellen – Pflege orientieren sich an den Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen. Diese Zielgruppe muss in besonderer Weise „abgeholt“, zur Gruppenselbsthilfe motiviert und begleitet werden. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen benötigen verlässliche Strukturen und Anlaufstellen, um für gemeinschaftliche Selbsthilfe sensibilisiert zu werden. Menschen in Pflege zu erreichen, zu ermutigen, ihre Selbsthilfepotenziale zu wecken und sie in ihrer Selbstorganisation zu unterstützen und zu begleiten, ist eine notwendige, wichtige und herausfordernde Aufgabe.

All diese Angebote verfolgen das Ziel, den Austausch und die Teilhabe am Leben zu fördern, die Lebensqualität der pflegenden Angehörigen zu verbessern, soziale Kontakte zu knüpfen, die Gesundheit zu stärken und letztendlich den Verbleib der Pflegeperson in der Häuslichkeit zu realisieren.

Die Selbsthilfekontaktstellen des Landes sind zu finden unter:

https://www.selbsthilfekontaktstellen-lsa.de/pflege-kontaktstellen/

Die nach § 45d SGB XI geförderten Selbsthilfekontaktstellen sind hier zu finden.