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UMSETZUNG DES PFLEGEBERUFEGESETZES IN SACHSEN-ANHALT

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) ist ab 01.01.2020 in Kraft getreten. Die Auszubildenden absolvieren in den 3 Jahren ihrer Ausbildung einen Ausbildungsplan, der Einsatzgebiete aller Altersgruppen bisheriger Berufsfelder der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege sowie den Einsatz in psychiatrischen Einrichtungen abdeckt. Durchschnittlich erhalten sie als Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 1.055,75 €, im zweiten Jahr 1.122,52 € und im dritten Ausbildungsjahr 1.228,10 €. Mit dem zu erzielenden generalistischen Ausbildungsabschluss können die Auszubildenden als Fachkräfte in allen Bereichen der Pflege, d. h. Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder psychiatrischen Einrichtungen eingesetzt werden. Der Berufsabschluss der generalistisch ausgebildeten Pflegefachkraft erhält den Status der europäischen Anerkennung. Auch haben Personen, die sich beruflich gern neu orientieren möchten, die Chance, eine generalistische Pflege- oder akademische Ausbildung z. B. auch im Rahmen einer beruflichen Umschulung zu beginnen hier ...

An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird ab dem Wintersemester 2020/ 2021 der primärqualifizierende Bachelor-Studiengang „Evidenzbasierte Pflege“ mit zusätzlichem Ausbildungsabschluss zur Pflegefachfrau/ Pflegefachmann angeboten hier ...   Das Pflegestudium eröffnet neue Aufstiegschancen und befähigt unmittelbar zur Pflege von Menschen aller Altersstufen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik.

Von über 1.300 Einrichtungen der Pflegebranche, die zur Finanzierung der Pflegeausbildung am Umlageverfahren teilnehmen, haben sich über 420 Träger der praktischen Ausbildung im Land gemeldet, die gern ausbilden möchten. Darunter Krankenhäuser, teil- und stationäre Pflegeeinrichtungen, aber auch ambulante Pflegedienste. Insgesamt gibt es 45 Pflegeschulen im Land hier ...

Informationen zum Ausgleichfonds Pflege  der Investitionsbank zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege finden Sie hier ... 

Die durch die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz erarbeiteten Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die neue Pflegeausbildung zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau  stehen ab sofort zum Download auf der Internetseite des BIBB zur Verfügung.   

Kooperationen fördern - Ausbildung in der Pflege stärken

Um die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes in Sachsen-Anhalt professionell zu begleiten, hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auch im Jahr 2023 das Team der ArbeitGestalten GmbH im Rahmen des Modellprojektes "Kooperationen fördern - Ausbildung in der Pflege stärken" eingebunden.


Näheres zum Modellprojekt und über ArbeitGestalten erfahren Sie hier...

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GESETZE, VERORDNUNGEN, ERLASSE

Gesetzliche Grundlagen

  • Pflegeberufegesetz
    (PflBG) 

  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
    (PflAPrV) 

  • Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz
    (PflAFinV) 

Landesrechtliche Verordnungen zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes in Sachsen-Anhalt

Bundesrechtliche Verordnungen und Richtlinien

Aufgabenwahrnehmungen zuständiger Behörden

Aufgabe

zuständige Behörde

Aufsicht über die Pflegeschulen und schulische Ausbildung (z.B. Prüfungsausschuss berufen)

 

Landesschulamt   (LSchA)

Ansprechpartnerinnen/ Kontakt

Überwachung der Geeignetheit der Träger der praktischen Ausbildung und ggf. Bescheinigung der Geeignetheit,

Befreiung von der Umsatzsteuer  

Landesverwaltungsamt (LVwA)

Organisation und Verhandlung der Budgets der praktischen Ausbildung als zuständige Behörde für das Land

Landesverwaltungsamt (LVwA)

Organisation und Verhandlung der Budgets der schulischen Ausbildung als zuständige Behörde für das Land 

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Landesverwaltungsamt (LVwA)

Beratungs- und Unterstützungsleistung im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung

Arbeitgeber

Arbeitslose Arbeitnehmer*in

Beschäftigte Arbeitnehmer*in

Landesverwaltungsamt (LVwA)

Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20 (gebührenfrei)

Informationsportal https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen

Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit/Jobcenter unter www.arbeitsagentur.de

Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit  unter www.arbeitsagentur.de

INFORMATIONSMATERIALIEN ZUM DOWNLOADEN

Publikationen der Projektes "Kooperationen Fördern - Ausbildung in der Pflege stärken"

Sämtliche hier aufgeführte Publikationen können Sie auch kostenlos als Druckexemplare anfordern. Wenden Sie sich dafür an die ArbeitGestalten gGmbH unter info(at)arbeitgestaltengmbh.de oder an die Koordinierungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt unter pflegeausbildung(at)ms.sachsen-anhalt.de )

  • Handbuch für die Praxis - Eine übersichtliche Darstellung des Pflegeberufegesetzes, mit einem Beispiel für einen praktischen Ausbildungsplan


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