Ombudsstelle für die Pflegeberufeausbildung
Hilfestellung für Auszubildende bei Problemen und Konflikten in der Pflegeausbildung
- Du hast Dir Deine Ausbildung in der Pflege ganz anders vorgestellt?
- Du hast Ärger mit Deinem Vorgesetzten oder Deinen Kollegen?
- In der Schule kommst Du nicht richtig mit?
- Du willst am liebsten Deine Ausbildung abbrechen und etwas anderes machen?
- Alles hinzuschmeißen ist jetzt Dein einziger Ausweg?
DAS MUSS NICHT SEIN! WIR SIND FÜR DICH DA UND HELFEN - STRENG VERTRAULICH UND KOSTENLOS
Mit Deinen Problemen in der Ausbildung bist Du nicht allein. Ein erfahrener Blick von außen kann helfen, eine neue Perspektive für Dich aufzuzeigen. Die Ombudsstelle unterstützt Dich dabei. Erzähle uns von Deinem Problem, unsere Ombudsperson verfügt über einen großen fachlichen Erfahrungsschatz im Gesundheitswesen und kann bei Bedarf an weitere Experten vermitteln. Sie wird Dein Anliegen mit Dir besprechen und ihr sucht gemeinsam nach einer Lösung.
Wenn Du also Hilfe brauchst, melde Dich - telefonisch, per E-Mail oder per Post. Du kannst auf absolute Verschwiegenheit vertrauen! Ohne Dein Einverständnis wird weder die Ombudsstelle noch Deine Ombudsperson etwas veranlassen.
Die Ombudsstelle:
- ist bei der zuständigen Stelle (in Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt - IB) angegliedert
- hat die Funktion einer unparteiischen und unabhängigen Schlichtungsstelle und soll bei Streitigkeiten zwischen dem oder der Auszubildenden und dem Träger der praktischen Ausbildung, die die Durchführung der praktischen Ausbildung betreffen, vermitteln
- fungiert nicht als Schlichtungsstelle von arbeitsrechtlichen Prozessen und ist nicht zuständig, sofern ein Streitgegenstand bereits Teil eines gerichtlichen Verfahrens oder bereits durch ein Gerichtsurteil entschieden ist
- trägt zur Sicherung der Qualität der Pflegeausbildung bei
- gibt Empfehlungen, die nicht rechtsbindend sind
- hat eine Geschäftsstelle, die von der zuständigen Stelle nach § 26 Absatz 4 PflBG (IB) geführt wird. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Geschäftsstelle unterstützt die Ombudsperson im Rahmen organisatorischer Tätigkeiten
Die Ombudsperson:
- für Sachsen-Anhalt heißt Michael Kunstmann und hat jahrzehntelange Erfahrung auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Sachsen-Anhalt.
- legt selbst fest, inwieweit sie Unterstützungsbedarf durch die Geschäftsstelle benötigt.
- kann telefonisch, persönlich, per Post oder E-Mail angerufen werden.
- berät und vermittelt kostenfrei.
- ist für den oder die Auszubildenden sowie den Träger der praktischen Ausbildung zuständig. Diese müssen über die Möglichkeit der Anrufung der Ombudsstelle in Kenntnis gesetzt werden.
- behandelt alle Informationen und Daten absolut vertraulich. Sowohl die Ombudspersonen als auch die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Kontakt zur Ombudsstelle:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Ombudsstelle für die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 28987 4235
E-Mail: Ombudsstelle-Pflegeausbildung(at)ib-lsa.de
Hintergrund:
Die Landesverbände der regierungstragenden Parteien in Sachsen-Anhalt (CDU, SPD und FDP) haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass für den Bereich der Pflegeausbildung eine ehrenamtliche Ombudsstelle gemäß § 7 Abs. 6 des Gesetzes über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) errichtet werden soll. Diese kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Ausbildungsträger und den Auszubildenden angerufen werden. Somit kann den Auszubildenden außerhalb der etablierten Behördenstruktur eine Ansprechperson für ihre Belange zur Seite gestellt werden.