Menu
menu

UMSETZUNG DES PFLEGEBERUFEGESETZES IN SACHSEN-ANHALT

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Die Auszubildenden absolvieren in den 3 Jahren ihrer Ausbildung einen Ausbildungsplan, der Einsatzgebiete aller Altersgruppen bisheriger Berufsfelder der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege sowie den Einsatz in psychiatrischen Einrichtungen abdeckt. Durchschnittlich erhalten sie als Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 1.082,38 €, im zweiten Jahr 1.130,95 € und im dritten Ausbildungsjahr 1.210,17 € (Stand 2025). Die Vergütung orientiert sich am TVÖD Pflege und soll 80% des Tarifes nicht unterschreiten. Mit dem zu erzielenden generalistischen Ausbildungsabschluss können die Auszubildenden als Fachkräfte in allen Bereichen der Pflege, d. h. Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder psychiatrischen Einrichtungen eingesetzt werden. Der Berufsabschluss der generalistisch ausgebildeten Pflegefachkraft hat den Status der europäischen Anerkennung. Personen, die sich beruflich gern neu orientieren möchten, haben die Chance, eine generalistische Pflegeausbildung, z. B. im Rahmen einer beruflichen Umschulung zu beginnen (Infos finden Sie hier) oder auch eine akademische Ausbildung zu absolvieren.

An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird seit dem Wintersemester 2020/ 2021 der primärqualifizierende Bachelor-Studiengang „Evidenzbasierte Pflegemit zusätzlichem Ausbildungsabschluss zur Pflegefachfrau/ Pflegefachmann/ Pflegefachperson angeboten. Das Pflegestudium eröffnet neue Aufstiegschancen und befähigt unmittelbar zur Pflege von Menschen aller Altersstufen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik. (Infos zum Studiengang finden Sie hier  ...)

Von über 1.300 Einrichtungen der Pflegebranche, die zur Finanzierung der Pflegeausbildung am Umlageverfahren teilnehmen, haben sich mehr als 420 Träger der praktischen Ausbildung im Land gemeldet, die gern ausbilden möchten. Darunter Krankenhäuser, teil- und stationäre Pflegeeinrichtungen, aber auch ambulante Pflegedienste. Insgesamt gibt es 45 Pflegeschulen im Land. Diese finden Sie hier

Informationen zum Ausgleichfonds Pflege der Investitionsbank zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege finden Sie hier ...

Die durch die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz erarbeiteten Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die Ausbildung zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau/ Pflegefachperson stehen zum Download auf der Internetseite des BIBB zur Verfügung.

GESETZE, VERORDNUNGEN, ERLASSE

Gesetzliche Grundlagen

  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
    (PflAPrV)
  • Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz
    (PflAFinV)

Landesrechtliche Verordnungen zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes in Sachsen-Anhalt

  • Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflegeberufegesetz (AG LSA PflBG)
  • Verordnung über Pflegeschulen (Pfl-VO)
  • Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Pflegeschulen (EB Pfl-VO)
  • Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 26 des Pflegeberufegesetzes (ZustVO-Stelle)
  • Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz im Land Sachsen-Anhalt - Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung Sachsen-Anhalt (PflAFinV LSA)
  • Verordnung über die Anforderungen an die Geeignetheit von Einrichtungen im Land Sachsen-Anhalt - Pflegeberufe-Eignungsverordnung (PflEigV LSA)

 

Aufgabenwahrnehmungen zuständiger Behörden

Zusammenfassung der Ansprechpersonen und Kontaktinformationen 

Aufgabe

zuständige Behörde

Aufsicht über die Pflegeschulen und schulische Ausbildung (z.B. Prüfungsausschuss berufen)

 

im Rahmen dessen direkter Kontakt für Schulen in freier Trägerschaft

 

Landesschulamt (LSchA)

 

Landesschulamt (LSchA)

Überwachung der Geeignetheit der Träger der praktischen Ausbildung und ggf. Bescheinigung der Geeignetheit

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS)

Befreiung von der Umsatzsteuer

Landesverwaltungsamt (LVwA)

Organisation und Verhandlung der Budgets der praktischen Ausbildung als zuständige Behörde für das Land

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS)

Organisation und Verhandlung der Budgets der schulischen Ausbildung als zuständige Behörde für das Land

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS)

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS)

Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse

Landesschulamt (LSchA)

Beratungs- und Unterstützungsleistung im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung

- für Unternehmen

- für arbeitslose oder beschäftigte Arbeitnehmer*innen

 

Informationen zur Umschulung in der Pflege

Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20 (gebührenfrei)

Infos Unternehmen online

Infos Arbeitnehmer*innen online

 

Agentur für Arbeit

 

INFORMATIONSMATERIALIEN ZUM DOWNLOADEN

Interessante Publikationen für Sie

Interessante Publikationen für Sie

  • Bericht nach § 62 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes – Bericht des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Anteil der Auszubildenden, welche an Stelle des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Berufsabschluss der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege wählen

Informationsvideo: "Pflege kann was"

Wie sieht eigentlich der Arbeitsalltag in der Pflege aus? Das zeigen echte Pflegefachkräfte in der neuen Serie "Frühspätnachtdienst". Jetzt können die Fünf Folgen der Serie angesehen werden.  hier...

Wie begeistert man Jugendliche angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs für eine Ausbildung in der Pflege? Das Bundesfamilienministerium geht neue Wege – mit der fiktiven Miniserie „Ehrenpflegas“. Die zusammen mit den Produzenten von „Fack ju Göhte“ entwickelte „Ehrenpflegas“-Serie erzählt die Geschichte von drei Jugendlichen, die die neue generalistische Ausbildung in der Pflege beginnen. Angesehen werden können die Serien hier ...